inline Impuls Personal AG – Vorstellungsgespräch
Für kaufmännische Dauer- und Temporärstellen

Vorstellungsgespräche professionell geführt

Vorstellungsgespräche gehören zweifellos zu den wichtigsten, am häufigsten angewendeten Instrumenten zur Auswahl eines neuen Mitarbeiters. Ein Interview zu führen scheint einfach zu sein. Dem ist nicht so. Es gilt, ein paar wichtige Punkte zu beachten:

  • Die Unterlagen müssen vor dem Gespräch gründlich studiert werden. Nichts ist peinlicher, als wenn der Interviewer das sorgfältig zusammengestellte Dossier des Bewerbers nicht kennt.
  • Schaffen Sie eine angenehme Umgebung für das Gespräch: Sitzungszimmer reservieren, genügend Zeit einplanen, Unterbrechungen vermeiden, Getränke anbieten. Eine ungezwungene Atmosphäre schafft Vertrauen, man erfährt so in der Regel mehr von seinem Gegenüber.
  • Die natürliche Stimmung soll nicht durch einen starr vorgegebenen Gesprächsverlauf zerstört werden. Lassen Sie genügend Spielraum für die eigene Kreativität und situative Anpassungen. Trotzdem soll das Gespräch unbedingt vom Interviewer «geführt» werden, um Ausschweifungen zu vermeiden und um zu den gewünschten Informationen zu kommen.
  • Das Interview ist ein Dialog und keine Prüfung. Ein Verhörcharakter ist zu vermeiden, Stress vergiftet ein gutes Gesprächsklima praktisch immer. Berücksichtigen Sie, dass zwei Interviewer für den Stellensuchenden einen zusätzlichen Stressfaktor darstellen.
  • Informieren Sie über Ihre Firma, das Aufgabengebiet, die Erwartungen, Anstellungsbedingungen etc. und geben Sie, wenn möglich, Unterlagen darüber ab. Vieles, das Ihnen absolut logisch erscheint, kann für einen Aussenstehenden unklar sein. Vergewissern Sie sich, dass Sie richtig verstanden wurden und räumen Sie Zeit für Fragen ein.
  • Vereinbaren Sie nach dem Gespräch mit Ihrem Gegenüber möglichst offen das weitere Vorgehen. Denken Sie daran, dass die besten BewerberInnen ebenfalls auswählen können. Gerade heute, wo der Arbeitsmarkt in gewissen Segmenten ausgetrocknet ist, ist es für die Firma entscheidend, einen positiven Eindruck zu hinterlassen.

Was dürfen Arbeitgeber fragen?

Was müssen Stellensuchende von sich aus sagen? Haben Sie sich auch schon gefragt, welche Fragen Sie als Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch stellen dürfen und welche der Stellensuchende beantworten muss?

Grundsätzlich gilt, dass ein Bewerber alle Fragen beantworten, jedoch über gewisse Themen wie die Gesundheit oder rechtliche Delikte nicht von sich aus Auskunft geben muss. Ereignisse, die auf die zukünftige Stelle keinen Einfluss haben, müssen nicht erwähnt werden. Im Gegensatz dazu muss ein Kandidat auf Tatsachen hinweisen, die ihn an der zukünftigen Tätigkeit hindern oder für diese absolut ungeeignet machen.

Beispiele:

  • Eine Dame, die sich vor fünf Jahren in einer Klinik wegen psychischer Probleme aufgehalten hat, jetzt jedoch wieder völlig genesen ist, muss diesen Klinikaufenthalt nicht erwähnen.
  • Ein Chauffeur, dem vor kurzem der Führerausweis entzogen wurde, muss selbstverständlich auf diese Tatsache aufmerksam machen. Hingegen wird die Telefonistin, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit gelangt, ihren Führerausweisentzug nicht erwähnen.
  • Grundsätzlich müssen Kandidatinnen nicht erwähnen, dass sie schwanger sind und diese Frage auch nicht wahrheitsgetreu beantworten. Jedoch darf ein Model für ein Bademode-Shooting ihre Schwangerschaft nicht unerwähnt lassen.

Diese Beispiele zeigen, dass nur Fragen beantwortet werden müssen, die in direktem Zusammenhang mit der Arbeit oder dem Arbeitsplatz stehen. Über Krankheiten, Schwangerschaft oder rechtliche Delikte muss ein Bewerber nur Auskunft geben, wenn es die zukünftige Tätigkeit beeinträchtigen könnte.

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